Wem gehören eigentlich Röntgenbilder?

latero-laterale Thoraxröntgenaufnahme eines HundesSicher haben Sie als Tierbesitzer sich schon einmal gefragt, wem eigentlich die Röntgenbilder gehören, die von Ihrem Tier angefertigt worden sind.
Vielleicht haben Sie sich gewundert oder sogar geärgert, dass Sie sie nicht wie die Bilder, die Ihr Orthopäde von Ihrem Handgelenk gemacht hat, mit  nach Hause nehmen durften.
Röntgenaufnahmen gehören zu den geschützten Lichtbildwerken und Lichtbildern im weiteren Sinne des Urheberrechtsgesetzes und dies bedeutet: Röntgenaufnahmen sind Eigentum des Tierarztes, der sie anfertigt. Tatsächlich bezahlt werden von Ihnen nur die tierärztliche Leistung (das Anfertigen der Aufnahme und die Auswertung bzw. Diagnosestellung) sowie die verbrauchten Materialien (Röntgenfilme, Entwickler, Fixierer etc.).
Ein Anspruch auf Herausgabe der Aufnahme besteht nicht.

latero-laterale Röntgenaufnahme der Lendenwirbelsäule eines HundesAußerdem hat Ihr Tierarzt nach den Vorschriften seiner Berufsordnung  auch die Pflicht, Praxisaufzeichnungen zu dokumentieren und aufzubewahren. Dazu gehören neben Karteikarte und Laborberichten die Röntgenaufnahmen. Sollte die Behandlung einem anderen Tierarzt übertragen werden, so können entweder Kopien angefertigt werden oder im Einzelfall Röntgenaufnahmen einem Kollegen überlassen werden.

 

HD-Röntgenaufnahme
Eine Ausnahme sind nur offizielle HD-Aufnahmen, die nach einem sog. “Werkvertrag” direkt für den Auftrag- geber angefertigt und diesem dann auch ausgehändigt bzw. an den zuständigen Zuchtverband zur Beurteilung übersendet werden.

überarbeitet: 24.10.2007

 

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