Tierhalter- Haftpflichtversicherung
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass der Halter eines Tieres für alle von seinem Tier verursachten Schäden haftet.
Die zerrissene Hose des Briefträgers verursacht zwar reichlich Ärger, die finanziellen Folgen bleiben aber überschaubar und sind in der Regel vom Halter ohne weiteres aufzubringen.
Was aber, wenn es zu ernsthaften Verletzungen durch den Hund und damit zu Arztbehandlungen und Verdienstausfall des Geschädigten kommt?
Noch schlimmer wird es, wenn das Tier herumtollt und zum Beispiel einen Autounfall verursacht. Sach- und Personenschäden können dann schnell unübersehbare Ausmaße erreichen und durch die gesetzliche Verantwortung des Halters für sein Tier gar zum finanziellen Ruin führen.
Um ein unbeschwertes Leben mit einem Haustier führen zu können, sollten eine verantwortungsvolle Erziehung und Beaufsichtigung des Vierbeiners selbstverständlich sein.
Dennoch ist auch das beste Hund/Halter-Gespann unvorhersehbaren Situationen ausgesetzt, die ein nicht zu kalkulierendes Restrisiko bergen.
Die Berliner Tierärzte haben deshalb in der Diskussion um die Berliner Hundeverordnung immer für eine Tierhalter-Haftpflicht- versicherung für a l l e Berliner Hunde plädiert.
Seit dem 01.01.2005 muß lt. dem Gesetz über das Halten von Hunden in Berlin für neu angeschaffte Hunde bzw. deren Halter eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Nur so sind im Falle eines Falles Geschädigter und Halter gleicher- maßen abgesichert.
Der Test von 70 Versicherungen verschiedener Anbieter (FINANZtest 10/2001, S.76-78 – ein neuerer detaillierter Vergleich existiert zur Zeit leider nicht) zeigt, dass ein Beitragsvergleich durchaus sinnvoll sein kann:
Bei einer Deckungssumme von 6 Mio. DM reichten die Beiträge von ca. 130 DM jährlich (Agila) bis zu mehr als dem Doppelten (Deutsche Herold 280 DM/ Jahr).
Manche Versicherungen bieten Ihren Kunden auch günstigere Konditionen:
Zum Beispiel im Paket mit einer privaten Haftpflichtversicherung, wenn es sich um einen Zweithund bei derselben Versicherung handelt oder wenn das versicherte Tier drei Jahre lang keine Schäden verursacht hat.
Bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden sollten Sie also in jedem Falle Kosten und Konditionen verschiedener Anbieter vergleichen.
Weitere Tipps:
Kündigung:
Wenn Sie zu einer anderen Versicherung wechseln wollen, müssen Sie drei Monate vor Ablauf der alten Versicherung kündigen (verlängert sich sonst automatisch um ein weiteres Jahr).
Heimtiere:
Diese Tiere brauchen keine gesonderte Versicherung. Sollten Wellensittich oder Meerschweinchen durch Kot / Urin Kleidung oder Teppiche verunreinigen, springt die Privat-Haftpflichtversicherung des Besitzers ein.
Exoten:
Bei der Versicherung gegen Schäden durch gefährliche Wildtiere (Anakonda, Vogelspinne etc.) müssen die Versicherungen im Einzelfall entscheiden, ob und zu welchen Konditionen sie versichern.
“Listenhunde”:
Besitzer der betroffenen Rassen sollten sich besonders gut über Beiträge und Konditionen informieren, da beträchtliche Unterschiede bestehen (teilweise diese Rassen nicht versichert werden bzw. die Beiträge höher sind). Auswahl günstiger Anbieter: Agila, Gerling, ÖVB, VGH.
überarbeitet: 28.12.2007

