Wie kann ich mein Tier registrieren? Haustier-Registrierung

Immer wieder kommen Tiere abhanden: Die Katze, die aus der Tür entwischt, der Hund der in Panik nach einem Unfall davon rennt oder beim Warten vor dem Supermarkt verschwindet. Was kann getan werden, damit diese Tiere schnell wieder zu Hause sind?

Hunde und Katzen, die regelmäßig Auslauf im Freien haben, aber auch reine Stubentiger, die versehentlich nach draußen gelangen, sind ständig der Gefahr ausgesetzt, Ihrem Halter aus den verschiedensten Gründen abhanden zu kommen.

Tierregistrierung über TASSO

Um nicht allein auf Suchzettel und Fragen bei den Nachbarn angewiesen zu sein, bietet es sich an, sein Tier vorsorglich bei einem Haustier-Register registrieren zu lassen. Das größte und bekannteste ist das kostenlose TASSO-Haustierregister.

Eine Registrierung ist natürlich nur dann sinnvoll bzw. auch möglich, wenn eindeutige Merkmale das Tier von allen anderen unterscheiden – und diese Merkmale auch für Fremde ohne Schwierigkeiten erkennbar sind.

Den Hund mag man beschreiben können, aber die Katze mit Sicherheit nicht (auch wenn ihre Besitzer sie natürlich aus Dutzenden von anderen schwarzen Katzen herausfinden könnten).

Es gibt deshalb die Möglichkeit, Tiere vom Tierarzt durch Tätowierung oder Mikrochip eindeutig markieren zu lassen. Tätowieren (im Ohr oder in der Leiste) ist aufwendiger und schmerzhafter, andererseits ist eine gute Tätowierung auch ohne technische Hilfsmittel von Jedermann ablesbar.

Tiere registrieren per Mikrochip

Heutzutage werden ca. reiskorngroße Mikrochips bevorzugt, die durch eine Injektion vom Tierarzt unter die Haut an der linken Halsseite des Tieres gebracht werden. Diese Chips können mit kleinen Handgeräten abgelesen werden. Tierärzte, Kliniken und Tiersammelstellen der Tierheime und der Polizei besitzen solche Geräte. Die gespeicherte Nummer kann dann (wie eine Autonummer) vom Haustier-Register dem Tierbesitzer zugeordnet werden, der sofort benachrichtigt wird. Für Tiere, die Deutschland während einer Urlaubsreise verlassen bzw. nach Deutschland eingeführt werden sollen, ist eine eindeutige Kennzeichnung (eingetragen zusammen mit der gültigen Tollwutschutzimpfung im EU-Heimtierpass) seit dem 01.10.2004 vorgeschrieben.

Besprechen Sie weitere Einzelheiten mit Ihrer Tierärztin/ Ihrem Tierarzt.

Jana Brinkmann-Werner
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